Erhebliche Abweichung von Circa-Wohnfläche

30.05.2010

Eine erhebliche Abweichung von der mietvertraglich zugesicherten Wohnfläche von 10 Prozent und mehr stellt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs  einen wesentlichen Mangel dar, der den Mieter zu einer Mietminderung berechtigt. Bei der Beurteilung der Erheblichkeit des Mangels ist nicht deshalb eine zusätzliche Toleranzspanne anzusetzen, weil in dem Mietvertrag die Wohnflächenangabe mit einem "ca."-Zusatz versehen ist.

Der relativierende Zusatz "ca.” hat auch keine Bedeutung für die Bemessung der Mietminderung. Der Mieter kann daher die in der Vergangenheit zu viel gezahlte Miete entsprechend der tatsächlichen Abweichung (hier Kürzung um 17 Prozent bei 83 qm Wohnfläche statt angegebener 100 qm) verlangen.

 

Urteil des BGH vom 10.03.2010, VIII ZR 144/09

NSW BGB § 536

 

 
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