Tel: 089 / 3506030 kanzlei@ra-bgg.de
Wenn sich ein Kunde mit einem Suchauftrag an einen gewerbs-mäßigen Makler wendet, dann macht er damit ein Angebot auf Abschluss eines Nachweismaklervertrages. Für die Annahme dieses Angebots genügt es, dass der Makler seine Tätigkeit aufnimmt. Damit entsteht im Erfolgsfall auch der Provisionsanspruch des Maklers!