Behandlungsrisiken aus fremden Fachbereichen

23.12.2010


Ist dem behandelnden Arzt ein Risiko im Zeitpunkt der Behandlung noch nicht bekannt und musste es ihm auch nicht bekannt sein, etwa weil es nur in anderen Spezialgebieten der medizinischen Wissenschaft aber nicht in seinem Fachgebiet diskutiert wird, entfällt die Haftung des Arztes mangels schuldhafter Pflichtverletzung

BGH, Urteil vom 19.10.2010 - VI ZR 241/09
 

 
Zurück...
 
Fachanwalt Familienrecht Muenchen, Anwaltskanzlei Muenchen, Arzthaftungsrecht Muenchen, Gewerbliches Mietrecht Muenchen, Scheidung Muenchen, Sorgerecht Regensburg, Pflichtteilsregelung nahe Garmisch Partenkirchen, Erbvertrag Rosenheim, Mietrecht Muenchen, Medizinrecht Muenchen