Reisekosten eines Miterben

09.01.2008

Die Kosten einer üblichen kirchlichen und bürger-lichen Feier gehören zu den Bestattungskosten, weitere Reise- oder Verpflegungskosten jedoch nicht. Ein Miterbe kann daher durch die Geltend-machung dieser Kosten den Nachlass und damit den Ausgleichsanspruch des oder der Miterben nicht mindern.

Urteil des AG Hamburg vom 09.01.2008
7c C 13/07
ErbR 2008, 202

 
Zurück...
 
Erbrecht Muenchen, Fachanwalt Familienrecht Muenchen, Kanzlei Muenchen, Rechtsanwaltskanzlei Muenchen, Mietvertrag Ingolstadt, Arzthaftungsrecht Muenchen, Testamentsvollstreckung nahe Augsburg, Scheidung nahe Kempten, Erbvertrag Rosenheim, Testament Rosenheim