Keine Unterhaltsbeschränkung nach langer "Hausfrauenehe"

09.03.2010

Nach einer 32-jährigen Hausfrauenehe, in der sich die Ehefrau ausschließlich um Haushalt und Kinder gekümmert hat, kann der unterhaltspflichtige Ehemann weder eine Befristung noch eine Begrenzung des nachehelichen Unterhalts verlangen. Bei der Berechnung des Unterhalts sind jedoch die Rentenbezüge der geschiedenen Hausfrau, die sie durch den Versorgungsausgleich erworben hat, unterhaltsmindernd zu berücksichtigen.

 

Urteil des OLG Dresden vom 25.09.2009 - 24 UF 717/08

(NJW-RR 2010, 150)

 

 
Zurück...
 
Mietvertrag Muenchen, Rechtsanwaltskanzlei Muenchen, Erbvertrag Ebersberg, Testamentsvollstreckung nahe Regensburg, Arzthaftungsrecht Muenchen, Versorgungsausgleich Freising, Fachanwalt Medizinrecht Muenchen, Sorgerecht Ingolstadt, Scheidung nahe Nuernberg, Gewerbliches Mietrecht Muenchen