Mindestbedarf für Mütter

30.01.2010

Mindestbedarf für Mütter

 

Der wegen Betreuung eines nicht ehelich geborenen Kindes unterhalts- berechtigten Mutter steht nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs ein monatlicher Mindestbedarf in Höhe von gegenwärtig 770 Euro zu. Urteil des

BGH vom 16.12.2009 - XII ZR 50/08

 

Anmerkung RA Buchwald: Auch der Mutter eines ehelichen Kindes steht nach einer weiteren Entscheidung des BGH dieser Unterhalt von € 770 mtl. als sogenanntes Existenzminimum zu, wenn sie nicht als Aufstockungsunterhalt einen höheren Betrag - orientiert an dem möglichen Einkommen, das sie ohne Ehe und Kindererziehung gehabt hätte – verlangen kann.   

 

Urteil des BGH vom 14.10.2009 – XII ZR 146/08

 
Zurück...
 
Kuendigung Mietvertrag Muenchen, Ehevertrag Nuernberg, Fachanwalt Medizinrecht Muenchen, Testament Weilheim, Leistungen Regensburg, Sorgerecht Kempten, Arzthaftungsrecht Muenchen, Mietvertrag Regensburg, Familienrecht Muenchen, Trennung Augsburg