Erbvertrag Kempten

Erbrecht München

Testament, Erbvertrag, Nachlass

Die gesetzlichen Regelungen bezüglich des Erbrechts befassen sich in erster Linie damit, das Vermögen des Verstorbenen auf begünstigte Personen zu verteilen. Damit ein reibungsloser Vorgang gewährleistet werden kann, ist es wichtig, sich zu einem angemessenen Zeitpunkt mit dem eigenen Testament zu beschäftigen und seinen letzten Willen auszuformulieren. Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei in München bieten Ihnen eine ausführliche Beratung zur Aufstellung von Erbverträgen und sorgen dafür, dass der letzte Wille des Mandanten nach dessen Tod reibungslos ausgeführt werden kann. Darüber hinaus helfen Ihnen unsere Mandanten bei anfallenden Änderungen im Testament oder setzen mit Ihnen Ihr Testament auf. Auch mit der Testamentsvollstreckung können Sie unsere Rechtsanwälte beauftragen. Wir sorgen dafür, dass Nachlassabwicklung des verstorbenen Mandanten rechtmäßig und professionell abgewickelt wird. Auch in den Bereichen der Nachlassregelungen und der Pflichtteilsregelungen helfen wir Ihnen gerne weiter und sorgen dafür, dass all Ihre Fragen beantwortet werden können. Insbesondere der Aspekt der Pflichtteilsregelung ist für viele Hinterbliebene ein wichtiges Thema. Viele wenden sich an einen Rechtsbeistand um den ihnen zustehenden Erbteil einfordern zu lassen, da sie im Testament nicht bedacht wurden, obwohl sie zu den nächsten Angehörigen des Verstorbenen zählen. Es ist gesetzlich festgehalten, dass nahe Angehörige im Testament nicht übergangen werden dürfen. Somit steht ihnen ein Pflichtteil zu, den wir für Sie einfordern.

Außerdem stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte bei Erbauseinandersetzungen, sei es als außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung, zur Seite und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Interessen.

 
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